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Rechtliche Aspekte zur Zucht

BeitragVerfasst: Di 8. Apr 2014, 00:06
von Nici
Hier ein Link mit der Zusammenfassung:
http://www.bna-ev.de/download/presse/BN ... eVO_II.pdf

Demnach ist die Zuchtgenehmigung nur für private Züchter gefallen. Kommerzielle Züchter (sprich: wer die Tiere verkauft) sind hier nicht erfasst.

Da der Ziegensittich und der Springsittich weiterhin ausdrücklich unter das Bundesartenschutzgesetz fallen, muss man immer die Legalität ( Herkunft) nachweisen können. In der Regel wird dem durch einen deutschen oder niederländischen Ring genüge getan.

Weiterhin greift hier das Einkommensteuergesetz : http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html Absatz 2 + 4 sind maßgeblich. Wer einen Vogel anbietet nimmt am wirtschaftlichen Verkehr teil und ist damit einkommensteuerpflichtig!