Hier ein Link mit der Zusammenfassung:
http://www.bna-ev.de/download/presse/BN ... eVO_II.pdf
Demnach ist die Zuchtgenehmigung nur für private Züchter gefallen. Kommerzielle Züchter (sprich: wer die Tiere verkauft) sind hier nicht erfasst.
Da der Ziegensittich und der Springsittich weiterhin ausdrücklich unter das Bundesartenschutzgesetz fallen, muss man immer die Legalität ( Herkunft) nachweisen können. In der Regel wird dem durch einen deutschen oder niederländischen Ring genüge getan.
Weiterhin greift hier das Einkommensteuergesetz : http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html Absatz 2 + 4 sind maßgeblich. Wer einen Vogel anbietet nimmt am wirtschaftlichen Verkehr teil und ist damit einkommensteuerpflichtig!