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Moderator: Jorla

Rechtliche Aspekte zur Zucht

Beitragvon Nici » Di 8. Apr 2014, 00:06

Hier ein Link mit der Zusammenfassung:
http://www.bna-ev.de/download/presse/BN ... eVO_II.pdf

Demnach ist die Zuchtgenehmigung nur für private Züchter gefallen. Kommerzielle Züchter (sprich: wer die Tiere verkauft) sind hier nicht erfasst.

Da der Ziegensittich und der Springsittich weiterhin ausdrücklich unter das Bundesartenschutzgesetz fallen, muss man immer die Legalität ( Herkunft) nachweisen können. In der Regel wird dem durch einen deutschen oder niederländischen Ring genüge getan.

Weiterhin greift hier das Einkommensteuergesetz : http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html Absatz 2 + 4 sind maßgeblich. Wer einen Vogel anbietet nimmt am wirtschaftlichen Verkehr teil und ist damit einkommensteuerpflichtig!
Lerne aus den Fehlern anderer! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen.

Liebe Grüße von Nici mit Chicco und Luna, Pat und Mia, Shaggy und Anuschka, Lana und Pedro
Nici
 
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